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Achtung Handlungsbedarf bei der Grundsteuer – werden Sie aktiv!

Die Grundsteuerreform! Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass aufgrund der Grundsteuer-Reform alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 zu einer sog. Feststellungserklärung aufgefordert werden. Die Erklärung muss auf elektronischem Wege bis voraussichtlich 31.10.2022 erfolgen. Handlungsbedarf besteht aber bereits jetzt. Grundsteuer-Reform: Um was geht...

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