Der Durchschnittssatz und die Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte sollen für den verbleibenden Zeitraum des Jahres 2024 auf 8,4 % abgesenkt werden. Die Änderung war bereits durch das Wachstumschancengesetz vorgesehen, wurde dort aber aufgrund des Kompromissvorschlags des Vermittlungsausschusses nicht weiterverfolgt.
Für das Jahr 2025 kommt eine weitere Absenkung auf 7,8 %. Die bereits im Referentenentwurf vorgesehene Formel für die Ermittlung der Pauschalsätze ab 2026 (Anlage 5), die im Regierungsentwurf gestrichen worden war, wurde im Finanzausschuss „reaktiviert“. In diesem Zuge wird das BMF außerdem ermächtigt, künftige Änderungen des Pauschalsatzes, die aus der Berechnung nach Anlage 5 resultieren, durch Rechtsverordnung (mit Zustimmung des Bundesrats) umzusetzen.
Gilt ab 6.12.2024 (Tag nach der Verkündung) bzw. ab 1.1.2025.