Das Zuwendungsempfängerregister beim BZSt ist ein technisch-organisatorisches Kernelement der Digitalisierung des Spendennachweisverfahrens. Das Register wird ab dem 1.1.2024 sukzessive mit den Daten der gemeinnützigen Vereine und Stiftungen, der Parteien und der Wählervereinigungen sowie der öffentlich-rechtlichen Körperschaften befüllt. In der Europäischen Union beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum tätige und vom BZSt als nach deutschem Gemeinnützigkeitsrecht als steuerbegünstigt anerkannte Organisationen werden ebenfalls aufgenommen. Erstmals wird das bundesweit in vielen Vereinen und Organisationen vorhandene ehrenamtliche Engagement zentral und öffentlich sichtbar gemacht. Registrierte Zuwendungsempfänger erhalten Zugang zum Zuwendungsnachweis über die amtlich vorgeschriebenen Vordrucke beziehungsweise die elektronische Spendenquittung.