Beim Zuwendungsnießbrauch wird die Nutzung und Verwaltung einer Einkommensquelle auf einen Berechtigen übertragen, während das Eigentum beim Nießbrauchübertragenden verbleibt. Damit sind die Einkünfte steuerrechtlich dem Berechtigten zuzurechnen. Steuerlich interessant ist dies, wenn der Berechtigte keine oder geringe Steuern zahlt, während die Übertragenden mit einem hohen Steuersatz belastet sind.
Bsp: Eltern übertragen der studierenden Tochter den Nießbrauch einer vermieteten Immobilie für 4 Jahre. Die Mieterträge werden der Tochter zugerechnet und sind von dieser zu versteuern. Im Fall, dass die Mieterträge z.B. geringer als der Grundfreibetrag ist, fallen keine Steuern an. Der Steuervorteil liegt bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von 10.000 EUR dann bei 4.200 EUR pro Jahr bzw. 16.800 EUR im 4-Jahreszeitraum (zzgl. Soli und ggfs. Kirchensteuer).
Haben Sie Interesse an Einzelheiten zu dieser Steuergestaltung? Herr StB Stefan Kienzler steht Ihnen unter 07651 – 20 40 385 gern für Fragen zur Verfügung.