Gesetzesentwurf: Rückwirkende Anpassung des Zinssatzes für Zinsen nach § 233a AO (BMF) auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr)
Das BMF hat den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ veröffentlicht. Schwerpunkt des Gesetzes ist die vom Bundesverfassungsgericht mit seinem am 18. August 2021 veröffentlichen Beschluss vom 8. Juli 2021 geforderte rückwirkende Neuregelung des Zinssatzes bei Zinsen nach § 233a AO. Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 soll rückwirkend auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) gesenkt werden.