Ganz anders ist das bei Investitionen in Kryptowährung. Waren diese bisher ein Nischenphänomen, so hat der steile Kursanstieg von Bitcoin, Ether, Ripple und Co. auch andere Anleger zum Kauf animiert. Manche Einzelhändler werben sogar damit, dass man bei ihnen mit dem virtuellen „Geld“ bezahlen kann.
Aber: Die Geldbestände in virtuellen Währungen werden zwar rechtlich weder als (Fremd-)Währung noch als Kapitalanlage, sondern als sonstige Wirtschaftsgüter behandelt. Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen können aber trotzdem für die Steuererklärung relevant sein.
Haben Sie Fragen zur Steuerpflicht, zur Gewinn- / Verlustermittlung oder benötigen Sie Unterstützung zur Klärung von Anfragen vom Finanzamt? Gerne beraten wir Sie! Ansprechpartner: Stefan Kienzler (per Email: stefan.kienzler@taxcomtech.de oder unter 0049 (0)151- 614 528 70)